Safe Stay

NEUE MAßNAHMEN AN DEN GRENZÜBERGÄNGEN ZU KROATIEN

NEUE MAßNAHMEN AN DEN GRENZÜBERGÄNGEN ZU KROATIEN

Nach dem Beschluss des Zivilschutzhauptquartiers der Republik Kroatien gelten die neuen epidemiologischen Maßnahmen bis zum 15.Juni 2021.

 

Angesichts der aktuellen günstigen epidemiologischen Situation und um den Gästen einen möglichst sicheren Aufenthalt in Kroatien zu gewährleisten, hat das Zivilschutzhauptquartier die neuen COVID-19-Maßnahmen bekannt gegeben, die bis zum 15. Juni 2021 in Kraft bleiben. Die Maßnahmen beziehen sich außerdem an die Einreisebedingungen in die Republik Kroatien im Hinblick auf vorübergehende Verbote, bzw. Beschränkungen des Grenzübertritts der Republik Kroatien. Darüber hinaus wurde ab 1. Juni offiziell der „COVID-19 Reisepass“ (Corona-Impfpass) eingeführt. Mehr dazu lesen Sie unten im folgenden Abschnitt.

Vorübergehendes Verbot und Beschränkungen an den Grenzen zu Kroatien

 

Allen Reisenden, die direkt aus den Ländern und/oder Regionen der Europäischen Union oder aus Ländern und/oder Regionen des Schengen-Raums und den mit dem Schengen-Raum verbundenen Ländern kommen und sich derzeit auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, wird die Einreise in die Republik Kroatien unter den gleichen Bedingungen wie vor Beginn der COVID-19 Krankheit ermöglicht, wenn sie keine Anzeichen der Krankheit aufweisen und nicht im engen Kontakt mit einer erkrankten Person waren.

Alle anderen Reisenden, die aus EU/EWR-Mitgliedstaaten/Regionen in die Republik Kroatien kommen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste befinden, müssen eine der folgenden Angaben vorweisen:

  • negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest muss an der Liste der von der Europäischen Union gegenseitig anerkannten Schnelltests aufgeführt werden und darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Die Bescheinigung über den Erhalt der zweiten Dosis des Impfstoffs, seit der über 14 Tage verlaufen sind. Dasselbe gilt auch für die Impfstoffe, die nur in einer Dosis verwendet werden.
  • Gegen die Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests, oder eine Bestätigung vom Arzt, die bestätigen, dass sich der Reisende innerhalb der letzten 180 Tage und mindestens 11 Tage vor dem Ankunftsdatum an der Grenzübergangsstelle von der COVID-19-Infektion erholt hat. Die Person, die über die Bescheinigung verfügt, dass er/sie ein COVID-Genesener ist und mindestens eine Impfdosis innerhalb des oben genannten Zeitraums erhielt, muss keinen negativen Test nachweisen und ist nicht zur Selbstisolierung verpflichtet.
  • Auf jeden Fall können die Reisende einen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 unmittelbar nach Ankunft in die Republik Kroatien durchführen (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Falls es nicht möglich ist, einen Test durchzuführen, ist die Person verpflichtet, die Selbstisolierungsmaßnahme für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen anzuwenden.

 

Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, sich per Schnelltest auf das Coronavirus in der ACI Marina Dubrovnik testen zu lassen. Bald wird es auch in anderen ACI Marinas möglich sein.  Mehr Informationen zur Durchführung von Testungen in den ACI Marinas finden Sie hier.

Ausnahmen von den oben genannten Verpflichtungen sind:

  • Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Personen, die eine Einladung von internationalen Organisationen erhalten und deren physische Präsenz für das Funktionieren dieser Organisationen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist;
  • Reisende auf der Durchreise, die verpflichtet sind, die Republik Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise zu verlassen;
  • Personen, die aus dringenden persönlichen/familiären oder geschäftlichen Gründen reisen oder die ein anderes wirtschaftliches Interesse haben, sofern sie sich nicht länger als 12 Stunden in der Republik Kroatien oder außerhalb der Republik Kroatien aufhalten;

Erforderliche Maßnahmen der epidemiologischen Praxis 

 

Um jedem Reisenden einen absolut sicheren Aufenthalt in Kroatien gewährleisten zu können, hat das Nationale Zivilschutzhauptquartier die folgenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen:

  • Öffentliche Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 100 Personen am selben Ort sind verboten;
  • Öffentliche Veranstaltungen, Versammlungen und Zeremonien jeglicher Art dürfen spätestens bis 23:00 Uhr dauern;
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in gastronomischen Betrieben nur unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit und und ausschließlich in Außenbereichen zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr zulässig.
  • Der Verkauf von Alkohol zwischen 23.00 h und 6 h ist verboten.
  • Messen, Ausstellungen, Geschäfts- und Tourismusveranstaltungen, an denen Produkte in Innenräumen ausgestellt, präsentiert oder verkauft werden, sind weiterhin suspendiert: Solche Veranstaltungen sind nur in Außenbereichen erlaubt und dabei gilt die Maskenpflicht.

COVID-19-Reisepass (Corona-Impfpass)

 

Kroatien hat sich stets bemüht, die eigenen Bürger und Gäste vor Coronavirus zu schützen. Als ein Beweis dafür ist der COVID-19-Reisepass, den Kroatien als erstes Land Europas eingeführt hat. Es handelt sich um ein digitales COVID-Zertifikat der EU, mit dem sich die Bevölkerung innerhalb der europäischen Grenzen schrittweise wieder frei bewegen kann.  Der Corona-Impfpass bekommen die Personen, die die Corona-Impfung, einen negativen PCR-Testergebnis oder einen negativen Antigen-Schnelltestergebnis nachweisen und die Personen, die sich kürzlich von COVID-19 erholt haben.

Die Gültigkeit des Corona-Impfpasses ist 210 Tagen für die Personen, die beide Impfdosen oder eine Einzeldosis für einen Impfstoff, der nur eine Dosis erfordert, erhalten haben. Die Bescheinigung über den Erhalt der ersten Dosis des Pfizer,-Impfstoffs gilt 42 Tage. Die Bescheinigung über die Impfung mit der ersten Dosis des Astra Zeneca–Impfstoffs gilt 84 Tage.  Im Hinblick auf ein negatives PCR-Testergebnis oder eine Genesungsbescheinigung von COVID-19 gelten die gleichen Regeln wie diejenigen, die sich auf das Verhalten an den Grenzübergangen beziehen. Das Impfzertifikat kann entweder digital oder auf Papier ausgestellt werden. Es verfügt über den QR-Code und die notwendigen Informationen zum/zur Zertifikatinhaber/-in.

Wir sind mit diesem modernen und einfachen digitalen Ansatz sehr zufrieden.  Aber noch mehr freuen wir uns darauf, Sie bald wieder in unseren Marinas willkommen heißen zu dürfen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine sichere Ankunft, einen sicheren und angenehmen Aufenthalt in Kroatien und sichere Rückreise.

Nach oben scrollen
Scroll to Top